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Enews Dezember 2015
Wind
"Der Pessimist klagt über den Wind,
der Optimist hofft, dass der Wind sich dreht
und der Realist hisst die Segel."


Sir Adolphus William Ward (1873-1924),
britischer Historiker, Sprach- und Literaturwissenschaftler


Ihnen,
liebe Leserinnen, liebe Leser, und Ihren Familien wünsche ich ein gesegnetes Weihnachtsfest und viel Erfolg im Jahr 2016.

Ich wünsche Ihnen, dass der Wind sich im neuen Jahr in die richtige Richtung dreht und begleite Sie gern (wieder) beim Hissen und Ausrichten der Segel Ihres Unternehmensschiffs!

Ihre Doris Andresen-Zöphel
BASIS-CHECK
BASIS-CHECK

Wer beurteilen will, welche Richtung die richtige ist, muss den Hafen kennen, in den er segeln will.

Standortbestimmungen und Plan-Szenarien für Unternehmen, die in Gründung, Wachstum oder Krise Analysen, Berichte und/oder Begleitung von Finanzierungsgesprächen brauchen, sind seit vielen Jahren unsere besondere Beratungs-Kompetenz.

Hierzu bieten wir Ihnen unser gefördertes Beratungsprodukt "BASIS-CHECK", der eine Analyse der bisherigen sowie der voraussichtlichen Entwicklung beinhaltet.

Mehr dazu lesen Sie hier.
SWOT Controlling
Projektbeispiel: "Unternehmenssteuerung mit SWOT-Controlling"

Um das Unternehmensschiff auf Erfolgskurs zu halten, ist eine regelmäßige Kursplanung und Kurskorrektur unerlässlich - nur so können Sie Fehlentwicklungen rechtzeitig erkennen und gegensteuern!

Ein Unternehmer, der bundesweit private Kindergärten betreibt, hat sich dabei von uns erfolgreich beraten und begleiten lassen.

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SWOT Controlling
Insolvenzanfechtung

Insolvenzverwalter, die längst gezahlte Summen zurück fordern, stützen sich auf § 133 der Insolvenzordnung. Demnach sind Zahlungen an Gläubiger anfechtbar, wenn diese von der drohenden Insolvenz ihres Kunden wussten. Ratenzahlungen oder Zahlungsaufschübe gelten nach aktueller Rechtslage als Hinweis darauf, dass die bevorstehende Schieflage des Kunden bekannt war. Zehn Jahre beträgt die Frist für Anfechtungen – ein Risiko für die Zahlungsfähigkeit des eigenen Unternehmens.

Eine von der Regierung geplante Gesetzesänderung soll nun für Rechtssicherheit sorgen: Zahlungserleichterungen gelten demnach nicht mehr als Hinweis darauf, dass ein Kunde vor der Pleite steht. Außerdem soll die Frist für Anfechtungen von Zahlungen künftig deutlich verkürzt werden von zehn auf vier Jahre.

Mehr dazu lesen Sie in impulse November 2015.
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